Wir sind uns bewusst, dass wir das beste Team brauchen, um die besten Ergebnisse zu erzielen. Nur dank der fachlichen Fähigkeiten und dem Know-how unseres Teams sind wir in der Lage, Ihnen erstklassige Qualitätsprodukte zu liefern. Als Arbeitgeber achten wir auch auf die Rechte, die Sicherheit und die Zufriedenheit der Menschen innerhalb und außerhalb des Unternehmens. Aus diesem Grund haben wir das System der geschützten Meldung eingeführt, um rechtwidriges Verhalten zu melden, das sogenannte „Whistleblowing“, das darauf abzielt Personen die Möglichkeit zu bieten, solche Verhaltensweisen zu melden

Die Mitarbeiter der Cardbox Group sind verpflichtet, den „Verhaltenskodex“ einzuhalten. Der Begriff „Arbeitnehmer“ bezeichnet sowohl männliche als auch weibliche Personen. Dazu gehören alle Personen, die in der Cardbox-Gruppe beschäftigt sind oder in einem ähnlichen Verhältnis stehen.

Bitte helfen Sie uns, Fehlverhalten rechtzeitig festzustellen und schützen Sie so unsere Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner vor finanziellen und immateriellen Schäden (Reputationsschäden, Verlust von Geschäftsgeheimnissen und anderen vertraulichen Informationen, etc.)!

Wir versichern Ihnen, dass die erhaltenen Informationen gemäß aller gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden und dass wir alle erforderlichen Genehmigungen für den Betrieb des Meldesystems eingeholt haben.

Wichtige Informationen

Um die gesetzlichen Anforderungen für die Meldung eines Verstoßes oder eines drohenden Verstoßes zu erfüllen, wurde ein „geschützter Meldemodus“ eingerichtet.

Die Meldung von Verstößen ist ein zunehmend anerkanntes Instrument zur Prävention und Aufdeckung von Gesetzesverstößen, einschließlich Korruption und Betrug, dass zur Früherkennung und Vermeidung negativer Folgen beitragen soll. Über dieses Portal ist es möglich, die Meldung effektiv und anonym abzugeben und dadurch die drohende Strafmaßnahme infolge der Meldung zu verhindern.

Das Ziel von Whistleblowing ist die Einführung eines Schutzes von Personen, die Verstöße und Fehlverhalten in bestimmten Bereichen melden, von dem sie im Zusammenhang mit ihrer Arbeit erfahren haben. Zu den geschützten Personen zählen Arbeitnehmer, Selbstständige, Ehrenamtliche, Auszubildende sowie Geschäftspartner und Kunden.

Grundsätzlich können Sie alles melden, was Ihnen als Verletzung der Rechte und Pflichten des Unternehmens erscheint. Dazu gehört beispielsweise Betrug und Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Rechnungsausstellung, Korruption oder Bestechung sowie auch Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften oder Verstöße gegen den Umweltschutz.

Über das interaktive Formular unter tell.cardbox-packaging.com kann der Fall direkt an Cardbox Packaging gemeldet werden. Sie können diesen anonym melden oder Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Die Angabe Ihrer persönlichen Daten ist freiwillig.

Wenn Sie den Vorfall nicht über dieses Formular durchführen möchten, dann gehen Sie bitte zu KONTAKTE.

Alle erfolgten Meldungen gehen beim zuständigen Cardbox-Team ein, dass sie dann untersucht und Maßnahmen vorschlägt.

Wenn Sie ein Feedback zu Ihrer „Vorfalls Meldung“ haben möchten, dann geben Sie bitte im untenstehenden Online-Formular Ihre Kontaktdaten an. Zum Beispiel könnten Sie eine auch eine neue nicht personalisierte E-Mail-Adresse erstellen.

Sie können Ihren Vorfall anonym melden oder Ihre Kontaktdaten hinterlassen.

Ihre Meldung und Ihre Identität werden streng vertraulich behandelt. Unser Meldesystem unterliegt der österreichischen DSGVO und ist nach dem neuesten Stand der Technik geschützt. In einem Ermittlungsfall werden die Daten nur im gesetzlich zulässigen und erforderlichen Umfang verarbeitet und für Dritte zugänglich gemacht. Wenn Sie Ihre Meldung anonym durchführen, dann kann Ihre Identität nicht preisgegeben werden.

Meldebericht

Hinweis: Ungerechtfertigte Meldungen mit dem Ziel, dem Unternehmen oder Einzelpersonen zu schaden, werden gemäß den geltenden Vorschriften sanktioniert.

Wir schützen Ihre personenbezogenen Daten. Wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen, erklären Sie, dass Sie die Datenschutz-Grundverordnung gelesen und verstanden haben.